StartRatgeberSachverständigen-Verfahren
Versicherung · § 14 VGB 2022

Sachverständigen-Verfahren nach § 14 VGB 2022: Ablauf, Kosten, Praxis-Tipps

Aktualisiert am 01. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit · Quellen: VGB 2022, VVG, BGH-Rechtsprechung

Kurzfassung: Das Sachverständigen-Verfahren nach § 14 VGB 2022 ist die gesetzliche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über die Schadenshöhe. Beide benennen je einen Sachverständigen, bei Streit entscheidet ein Obmann. Dauer: 3-6 Monate. Kosten: 1.200-7.000 €. Obmann-Entscheidung ist bindend (nur bei offensichtlichem Fehler anfechtbar). Anspruch ab Schadens-Höhe > 5.000 € automatisch.

Ablauf in 7 Schritten

SchrittVerantwortlichDauerKosten-Träger
1. Antrag auf Sachverständigen-VerfahrenSie1 Tag (schriftlich)
2. Bestätigung Versicherung + Eigenen Sachverständigen benennenVersicherung + Sie2-4 WochenJeder zahlt eigenen
3. Gemeinsamer Vor-Ort-Termin beider SachverständigenBeide1 Tag
4. Schriftliche Gutachten (je 1)Beide Sachverständige4-8 Wochen
5. Einigung oder Streit-FeststellungBeide Sachverständige2 Wochen
6. Obmann-Bestellung (bei Streit)IHK oder gemeinsame Wahl2-4 Wochen50/50
7. Obmann-EntscheidungObmann4-8 Wochen50/50

Gesamtdauer: typisch 3-6 Monate, bei komplexen Schäden bis 9 Monate.

Wann ist es sinnvoll?

  1. Streitwert > 5.000 €: automatischer Anspruch — nutzen Sie ihn.
  2. Klare Schadens-Höhen-Differenz: wenn Sie nachweisen können, dass Versicherung 30 % zu wenig schätzt.
  3. Komplexe technische Beurteilung: Sanierungs-Methode, Restfeuchte-Bewertung, Statik.
  4. Vor Klage: Gerichte verlangen oft zuvor Versuch außergerichtlicher Einigung.

Was Sie als Antragsteller tun müssen

Schritt 1: Schriftlicher Antrag

Schreiben Sie unter Bezugnahme auf § 14 VGB 2022 an Ihre Versicherung. Inhalt: Schaden-Nummer, Datum, Streit-Punkte (z. B. "Schaden-Höhe", "Sanierungs-Konzept"), Antrag auf das Sachverständigen-Verfahren.

Schritt 2: Sachverständigen wählen

Empfohlen: IHK öffentlich bestellt + vereidigt. Suche: svv.ihk.de. Filter nach "Schäden an Gebäuden", "Bautrocknung". 2-3 Angebote einholen — Stundensatz 130-200 €.

Schritt 3: Vorbereitung Vor-Ort-Termin

Vor dem Termin: Schadens-Doku zusammenstellen (Fotos, Sanierer-Angebot, Versicherungs-Korrespondenz, Vorgängergutachten). Räumlichkeiten zugänglich machen — bei besonders erhaltenswerten Bauteilen NICHT vorher sanieren.

Schritt 4: Gutachten-Prüfung

Beide Gutachten (eigenes + Versicherung) prüfen. Bei Übereinstimmung: Einigung — Versicherung zahlt nach gemeinsamer Schätzung. Bei Streit: Obmann-Anforderung schriftlich.

Was wenn Streit bleibt? Der Obmann

Der Obmann ist ein dritter, neutraler Sachverständiger. Auswahl entweder durch gemeinsame Einigung beider Parteien oder durch die IHK (bei Nicht-Einigung). Der Obmann erstellt ein eigenes Gutachten oder fungiert als Vermittler zwischen den beiden vorhandenen Gutachten.

Bindungswirkung: Obmann-Entscheidung ist nach § 14 Abs. 4 VGB 2022 verbindlich — anfechtbar nur bei offensichtlichen Fehlern (z. B. Rechen-Fehler, klare Sachverhalts-Verkennung). Praxis: Akzeptanz-Quote liegt bei etwa 85-90 %.

Praxis-Tipp: Vor Obmann-Bestellung verhandeln. Oft einigen sich die Parteien auf einen Mittelwert beider Gutachten — spart Zeit (2-3 Monate) und Geld (1.500-3.000 € Obmann-Kosten).

Kostenüberblick

SchadensgrößeIhr GutachterObmann (Ihre Hälfte)Gesamt
5.000-15.000 €400-1.200 €400-1.000 €800-2.200 €
15.000-50.000 €1.200-2.500 €1.000-1.800 €2.200-4.300 €
50.000-200.000 €2.500-5.000 €1.800-3.500 €4.300-8.500 €
Über 200.000 €5.000-15.000 €3.500-10.000 €8.500-25.000 €

Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Kosten typisch zu 80-100 %. Bei berechtigter Forderung wird ein Teil der Kosten von der Versicherung erstattet (BGH IX ZR 222/19).

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

  • Falscher Gutachter: NICHT den vom Versicherer vorgeschlagenen wählen. Eigener Sachverständiger ist Standard.
  • Zu früh sanieren: bei strittigen Schaden vor Begutachtung nicht ALLES sanieren — der Sachverständige braucht Originalsubstanz.
  • Unklarer Antrag: Streit-Punkte präzise nennen — sonst Versicherung versucht das Verfahren auf Bagatell-Themen einzugrenzen.
  • Ohne Rechtsschutz: bei Großschäden vor dem Verfahren Rechtsschutzversicherung absichern — sonst Kostenfalle.
  • Klage parallel zur Verfahren: grundsätzlich unzulässig nach § 14 Abs. 3 VGB.

Quellen + verwandte Themen

  • VGB 2022 § 14 — Sachverständigen-Verfahren
  • VVG § 14 — Vorschuss-Anspruch während Verfahren
  • BGH IX ZR 222/19 — Sachverständigen-Kostenerstattung
  • BGH IV ZR 49/03 — Bindungswirkung Obmann-Entscheidung

Weiterführende Ratgeber: → Gutachter anfordern · → Versicherung lehnt ab · → Versicherung-Komplett-Guide · → Schadensmeldung-Fristen

Häufige Fragen

Was ist das Sachverständigen-Verfahren genau?
Das § 14 VGB 2022 Sachverständigen-Verfahren ist die gesetzlich vorgesehene Streitbeilegung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über die Höhe eines Schadens. Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen, diese versuchen sich zu einigen — bei Streit entscheidet ein dritter "Obmann". Anders als Klage: kein Gerichtsverfahren, sondern außergerichtliches Schiedsverfahren mit verbindlicher Wirkung.
Wann wird es angewendet?
Drei Standardsituationen: (1) AUTOMATISCH bei Schäden > 5.000 € — Versicherter hat Anspruch ohne weitere Begründung. (2) Bei abweichenden Schadens-Schätzungen — z. B. Versicherung schätzt 8.000 €, Sanierer berechnet 25.000 €. (3) Bei strittiger Sanierungs-Methode — z. B. Versicherung fordert Estrich-Trocknung, Gutachter empfiehlt Komplett-Erneuerung. WICHTIG: Klage ist erst NACH Sachverständigen-Verfahren möglich (Vorrang außergerichtliche Einigung).
Wie wähle ich meinen Sachverständigen?
Nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen! Empfohlen: IHK öffentlich bestellt und vereidigt (svv.ihk.de) oder Mitglied im BTB Bundesverband Bausachverständiger (bvs-online.de). Spezialisierungs-Filter nach "Schäden an Gebäuden" oder "Bautrocknung" für Wasserschäden, "Schimmelpilzbefall" bei Folgeschäden. Auswahl-Tipps: lokale Sachverständige bevorzugen (Anfahrtskosten), 2-3 Angebote einholen.
Was kostet das Verfahren?
Drei Kosten-Posten: (1) Eigener Sachverständiger: 400-3.500 € je nach Schadensgröße. (2) Sachverständiger der Versicherung: Versicherung zahlt. (3) Obmann (bei Streit): jede Seite hälftig, typisch 800-2.500 €. Bei Streitwerten unter 5.000 € im Verhältnis oft unwirtschaftlich — Bagatell-Klage einfacher. Rechtsschutzversicherung deckt typisch 80-100 % Ihrer Kosten.
Was wenn ich mit dem Obmann nicht einverstanden bin?
Das Obmann-Gutachten ist GRUNDSÄTZLICH BINDEND nach § 14 Abs. 4 VGB 2022 — außer es ist offensichtlich falsch (z. B. fehlerhafte Rechen-Grundlagen, falsche Schaden-Bewertung). Bei offensichtlichen Fehlern: Klage beim Landgericht möglich, aber Beweispflicht beim Versicherten. In der Praxis: bei seriöser Auswahl ist Obmann-Ergebnis akzeptabel — Sachverständigen-Verfahren ist häufig erfolgreicher als reine Klage.
Was passiert während des Verfahrens?
Während des Sachverständigen-Verfahrens (3-6 Monate) kann die Versicherung verlangen, dass nur unstrittige Teile saniert werden. Ihr Sanierer arbeitet weiter — bei Eilbedürftigkeit (z. B. Schimmel-Verhinderung) MUSS die Versicherung Vorschuss leisten (§ 14 VVG). Die Schadensbeseitigung steht NICHT still — nur die Endabrechnung wird verschoben. Praxis: oft wird VOR Verfahrens-Abschluss bereits saniert und die Endrechnung später bereinigt.

Methodische Hinweise: Werte basieren auf VGB 2022 (Stand 1.1.2026), BGH-Rechtsprechung sowie Branchen-Standards. Bei konkretem Verfahren: aktuelle Versicherungsbedingungen lesen, Fachanwalt für Versicherungsrecht oder Verbraucherzentrale konsultieren. Keine Rechtsberatung.

TLS-verschlüsselt
Datenbank EU-Frankfurt
DSGVO-konform · kein Tracking
Eigene Auswertung · keine KI-Halluzinationen
Echte Google-Bewertungs-Aggregate

Admin-Bereich

Bitte Passwort eingeben.