Schritt 1: Schriftliche Ablehnungs-Begründung
Bei jeder Ablehnung muss die Versicherung den konkreten Grund schriftlich angeben (§ 19 VVG Informationspflicht). Wenn die Begründung schwammig ist ("nicht versichert", "nicht gedeckt"), fordern Sie konkrete Paragraphen-Verweise (VGB-Klausel, Police-Position). Frist setzen: 14 Tage.
Häufige Ablehnungs-Gründe — was steckt dahinter
Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)
Häufiger Vorwurf: "Sie haben das Wasser laufen lassen / Aquarium nicht beaufsichtigt". Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung kürzen oder ablehnen. Wichtig: Versicherer muss grobe Fahrlässigkeit beweisen, nicht nur einfache. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist Volldeckung Pflicht.
Frostschaden bei unbeheiztem Haus
VGB 2022 fordert ordnungsgemäße Beheizung in Frostperioden. Bei Wochenend-Häusern oder Leerstand: Heizung mind. 5 °C halten oder Wasser absperren. Sonst Frostschaden = ausgeschlossen.
Verletzung Schadensminderungspflicht (§ 6 VVG)
Klassiker: "Sie haben nicht sofort abgesperrt / Notdienst nicht gerufen". Beweis-Last beim Versicherer. Faustregel: alle Sofortmaßnahmen sofort schriftlich dokumentieren (Fotos mit Datum, WhatsApp-Verlauf mit Vermieter, Anrufprotokoll).
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG)
Bei Vertragsabschluss wurden Vorschäden verschwiegen → Versicherer kann anfechten. Aber: Versicherer muss innerhalb von 1 Monat ab Kenntnis anfechten — sonst Recht verloren.
"Allmählicher" statt "plötzlich-unvorhergesehener" Schaden
Heikel: undichte Rohrleitung über Jahre = "allmählich" = nicht versichert. Hier hilft oft Sachverständigen-Gutachten zum Beleg der akuten Phase.
Schritt 2: Widerspruch mit Belegen
Widerspruchsfrist: typisch 1 Monat ab Ablehnung. Inhalte:
- Bezug zur Schadennummer + Police
- Punkt-für-Punkt-Widerlegung der Ablehnungs-Gründe
- Beweise als Anlage (Fotos, Zeugen-Aussagen, Sachverständigen-Gutachten)
- Verweis auf VVG/VGB-Paragraphen
- Frist zur Stellungnahme: 14 Tage
Schritt 3: Sachverständigen-Verfahren § 14 VGB
So funktioniert das Sachverständigen-Verfahren:
- Schriftlicher Antrag bei Versicherer
- Versicherer benennt eigenen Gutachter (binnen 14 Tagen)
- Sie benennen eigenen Gutachter
- Beide Gutachter erstellen unabhängig Schadensgutachten
- Bei Übereinstimmung: bindend für beide Seiten
- Bei Uneinigkeit: neutraler Obmann (vorher gemeinsam benannt) entscheidet
Kosten: jede Partei trägt eigenen Gutachter (typisch 800-2.500 €), Obmann hälftig.
Schritt 4: Versicherungs-Ombudsmann (kostenlos)
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Für Verbraucher kostenlos. Schwellenwerte:
- Bis 10.000 € Streitwert: Vergleichsvorschlag bindend für Versicherer, unverbindlich für Verbraucher
- 10.000-100.000 €: nur Empfehlung an Versicherer
- Frist: 2 Jahre nach Schadenseintritt
Antrag online unter versicherungsombudsmann.de.
Schritt 5: Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wenn alle anderen Wege scheitern oder Streitwert hoch:
- Erstberatung: typisch 100-300 € (bei Rechtsschutzversicherung gedeckt)
- Vorgerichtliche Vertretung: nach RVG, abhängig vom Streitwert
- Klage: Anwaltskosten + Gerichtskosten (Tabelle nach Streitwert)
- Bei Erfolg: Versicherer trägt alle Kosten (§ 286 BGB Verzug)
Anwaltssuche: anwaltauskunft.de mit Filter "Versicherungsrecht".
Schritt 6: Klage
- Verjährungsfrist nach § 195 BGB: 3 Jahre ab Schadensjahr-Ende
- Beispiel: Schaden im Juni 2025 → Verjährung 31.12.2028
- Klage hemmt die Verjährung
- Mahnbescheid auch (günstiger als Klage)
Was Sie vor der Ablehnung tun können
- Alle Sofortmaßnahmen dokumentieren (Fotos mit Datum, Anruf-Protokolle)
- Mess-Protokolle einfordern (Trocknung nach DIN 4108-3)
- Vor-Ort-Begutachtung durch Sanierer schriftlich
- Schaden-Liste mit Belegen (Anschaffungs-Rechnungen)
- Korrespondenz schriftlich halten (E-Mail, nicht Anruf)
- Police-Bedingungen kennen (VGB 2022 lesen, Klauseln markieren)
Häufige Fragen
Weiterführende Ratgeber
- → Versicherung-Komplett-Guide (VVG/VGB)
- → Wasserschaden — der komplette Guide
- → Wasserschaden in der Mietwohnung — wer zahlt?
- → Rohrbruch-Notfall — die ersten 60 Minuten