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Vor-Ort-Schadensaufnahme-Checkliste

25+ Pflicht-Schritte für eine versicherungssichere Schadensaufnahme. Print-optimiert für die Akte.

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Vor Ort eintreffen

Dokumentation Ausgangslage

Schadenumfang erfassen

Versicherung absprechen

Sofortmaßnahmen einleiten

Auftrag und Folgetermin

Häufige Fragen

Welche rechtlichen Anforderungen gelten an die Schadensaufnahme?
Nach VVG § 31 (Auskunftspflicht) muss der Geschädigte alle für die Schadenfeststellung relevanten Daten liefern. Sanierer als Sachwalter sollten Schadenbilder mit Datums-/Ort-Metadaten, Maße per Lasermessgerät und tabellarische Bestandsaufnahme aller beschädigten Sachen anfertigen.
Wie viele Fotos pro Schadensstelle?
Versicherungsstandard: mindestens 3 Übersichts-Fotos (Raum aus 3 Richtungen), 2–4 Detail-Fotos pro Schadensbereich (Naheinstellung, Maßstab im Bild) und 1 Foto der Schadensursache. Bei größeren Schäden ergänzt durch Skizze mit Raum-Lageplan.
Wann ist Sachverständigen-Hinzuziehung sinnvoll?
Bei Schäden über ~10.000 €, bei strittiger Schadensursache, bei Mehrfamilien-Verschachtelung mit Mietern unterschiedlicher Versicherer, oder wenn Versicherer eigene Begutachtung ankündigt. Sachverständiger nach §§ 84 ff. VVG vom Versicherungsnehmer oder Versicherer bestellt.
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